ADAC-Rechtsschutz zur Deckung von Diesel-Klage verurteilt / OLG Hamm sieht nach EuGH-Urteil hinreichende Erfolgsaussichten gegen BMW

Das Oberlandesgericht Hamm hat den ADAC-Rechtsschutzversicherer am 30. März 2023 zur Übernahme der erstinstanzlichen Kosten einer Diesel-Klage gegen BMW verurteilt. Das Gericht sah anders als der ADAC hinreichende Erfolgsaussichten für die Klage im Diesel-Abgasskandal (Az.: I-20 U 144/22). Das Urteil bezog sich explizit auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom 21. März 2023, wonach bereits fahrlässiges Handeln der Hersteller für Schadensersatz im Diesel-Abgasskandal genügt. Zudem gelten am EuGH sogenannte Thermofenster zur Manipulation der Abgasreinigung als illegal, was auch in dem BMW-Verfahren eine Rolle spielt.

Chancen auf Schadensersatz im Abgasskandal gestiegen

Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer rät Verbrauchern, die Probleme mit Deckungszusagen der Rechtsschutzversicherung haben, zur anwaltlichen Beratung im kostenlosen Online-Check. Die Chancen der Verbraucher auf Schadensersatz im Abgasskandal sind derzeit enorm gestiegen, weshalb auch die Rechtsschutzversicherer die Kostendeckung der Diesel-Klagen übernehmen müssen. Die Kanzlei gehört zu den führenden im Abgasskandal und bietet auf ihrer Spezial-Website mehr Infos zu den Entwicklungen am EuGH und BGH.

EuGH-Rechtsprechung wirkt bei Deckungsklagen

Rechtsschutzversicherer wie der ADAC haben geglaubt, dass der Diesel-Abgasskandal zu Ende ist und verweigerten Deckungszusagen für Diesel-Klagen. Die Rechtsabteilungen gingen davon aus, dass für die Klagen keine Erfolgsaussichten mehr bestehen. Der Bundesgerichtshof unterstützte diese Entwicklung mit seiner verbraucherunfreundlichen Rechtsprechung. Doch aufgrund von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat sich der Wind wieder gedreht. Das OLG Hamm gab eine Deckungsklage gegen den ADAC statt und sah „hinreichende Erfolgsaussichten“ für die Klage gegen BMW.

Verfahren und Urteil im Überblick

Ein Verbraucher kaufte im Jahr 2014 einen gebrauchten BMW X 1 und wollte Schadensersatzansprüche gegen die BMW AG geltend machen. Er begründete dies damit, dass die Verantwortlichen den PKW mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung und einem „Thermofenster“ versehen und ihn dadurch vorsätzlich und sittenwidrig geschädigt hätten. Die Rechtsschutzversicherung des ADAC verweigerte im August 2020 für die Klage die Deckungszusage.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert