Mehrere Gasversorger sollen Gaspreisbremse ausgenutzt haben

Kartellamt leitet Prüfung ein

Mehrere Gasversorger stehen im Verdacht, die Regeln der Gaspreisbremse ausgenutzt zu haben, um höhere Ausgleichszahlungen vom Staat zu erhalten. Das Bundeskartellamt hat bei mindestens zehn Unternehmen eine Prüfung eingeleitet. Es besteht der Verdacht, dass diese Versorger ungerechtfertigt hohe Endkunden-Preise im Zusammenhang mit den Gaspreisbremsen angesetzt haben.

Überhöhte Erstattungsanträge

Das Bundeskartellamt hat eine zweistellige Zahl von Versorgern identifiziert, die möglicherweise überhöhte Erstattungsanträge nach den Preisbremse-Gesetzen gestellt haben. Andreas Mundt, der Präsident der Behörde, erklärte, dass die Preise gegenüber den Endkunden sachlich nicht gerechtfertigt sein könnten. Das Kartellamt hat erste Prüfverfahren auf der Grundlage der Energiepreisbremsen-Gesetze eingeleitet, um den Verdacht zu untersuchen.

Überprüfung bei Fernwärme und Strom

Weitere Verfahren bei Fernwärme und Strom stünden bevor, so das Kartellamt. Eine Größenordnung für diese Bereiche wurde nicht genannt. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßte die Überprüfung und erklärte, dass der Großteil der mehr als 1000 Gasversorger in Deutschland die Gaspreisbremse korrekt umgesetzt habe.

Preisbremsen sollen Verbraucher entlasten

Die seit Jahresbeginn gültigen Preisbremsen sollen Verbraucher entlasten. Der Preis für Erdgas ist auf 12 Cent gedeckelt und gilt für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs. Der Rest wird zum vertraglich festgelegten Preis berechnet, um Energiesparen zu fördern. Bei Strom liegt der Deckel bei 40 Cent je Kilowattstunde, bei Fernwärme bei 9,5 Cent je Kilowattstunde. Die Differenz zwischen Deckel und Vertragspreis erstattet der Staat den Versorgungsunternehmen.

Unrechtmäßige Ausgleichszahlungen zurück an den Staat

Das Kartellamt hat sämtliche Antrags- und Meldedaten in mehreren Tausend Anträgen analysiert, um Preise, Liefermengen, Entlastungssummen und Kundenzahlen zu ermitteln. Im Rahmen der Prüfverfahren wird das Bundeskartellamt die als auffällig identifizierten Unternehmen systematisch und datengestützt befragen. Sollten Verstöße festgestellt werden, müssen unrechtmäßig erlangte Ausgleichszahlungen zurückgezahlt werden. Auch die Verhängung von Geldbußen ist möglich. Die Preisbremsen-Gesetze verbieten einen Missbrauch der Entlastungsregeln, um zu verhindern, dass Energieversorger durch Erhöhung der Endkundenpreise eine höhere Ausgleichszahlung erhalten, obwohl es dafür keinen Grund durch gestiegene Kosten gibt.

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