Bayern klagt gegen umstrittene Wahlrechtsreform

Das bayerische Kabinett hat beschlossen, gegen die umstrittene Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition zu klagen. Die Reform soll nicht nur den Bundestag verkleinern, sondern auch Oppositionsparteien aus dem Parlament befördern. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) argumentierte, dass die neu geschaffenen Regeln gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit sowie gegen das Demokratie- und das Bundesstaatsprinzip verstoßen.

Bayerns Antrag im Bundesrat abgelehnt

Die von SPD, Grünen und FDP forcierte Reform wurde am vergangenen Freitag vom Bundesrat passieren lassen. Ein Antrag Bayerns, den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand dort keine Mehrheit. Mit der Reform soll die Zahl der Abgeordneten im Bundestag von 736 auf 630 begrenzt werden.

Überhang- und Ausgleichsmandate sollen abgeschafft werden

Um die Zahl der Abgeordneten zu reduzieren, sollen die sogenannten Überhang- und Ausgleichsmandate sowie die Grundmandatsklausel abgeschafft werden. Überhangmandate entstehen, wenn eine Partei über Erststimmen mehr Direktmandate gewinnt, als ihr Sitze nach dem Zweitstimmenergebnis zustehen. Um das Kräfteverhältnis der Parteien nach Zweitstimmen wiederherzustellen, wurden diese Überhänge mit Ausgleichsmandaten aufgefüllt.

Kritik an der Reform

Die CSU kritisiert die Reform scharf und sieht darin eine Manipulation des Wahlrechts. Staatskanzleichef Florian Herrmann (CSU) sagte: „Die Regierung schafft sich eine eigene Mehrheit durch Wahlrecht.“ Auch CDU und CSU im Bundestag wollen klagen. Die CSU-geführte Staatsregierung ist in dem Punkt mit der Linkspartei einig und sieht den Wählerwillen ignoriert.

Fazit

Bayern klagt gegen die umstrittene Wahlrechtsreform der Ampel-Koalition. Die Reform soll die Zahl der Abgeordneten im Bundestag reduzieren, aber auch Oppositionsparteien aus dem Parlament befördern. Die CSU kritisiert die Reform scharf und sieht darin eine Manipulation des Wahlrechts. Auch CDU und CSU im Bundestag wollen klagen.

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