Datenschutzbeauftragte kündigt Urteil im Streit um Facebook-Seite der Staatskanzlei an

Die Datenschutzbeauftragte des Freistaats Sachsen, Juliane Hundert, hat ein baldiges Urteil im Streit um die Facebook-Seite der sächsischen Landesregierung angekündigt. Die Entscheidung, ob der Betrieb der Facebook-Fanpage der Staatskanzlei untersagt wird, hänge von der derzeitigen datenschutzrechtlichen Prüfung ab. Das Ergebnis soll voraussichtlich innerhalb der nächsten acht Wochen vorliegen.

Aufsichtsrechtliches Verfahren eingeleitet

Hundert hat zudem ein aufsichtsrechtliches Verfahren gegen die Staatskanzlei als Betreiberin der Facebook-Fanpage eingeleitet. Dieses Verfahren sei ein Musterverfahren, da auch andere Ministerien oder öffentliche Stellen auf der Plattform des Meta-Konzerns vertreten seien. Die Staatskanzlei hatte Ende März eine Stellungnahme eingereicht, nachdem es zu mehreren Fristverlängerungen gekommen war.

Alternative Plattformen verfügbar

Hundert betonte, dass es nicht die Aufgabe staatlicher Stellen sei, Facebook-Algorithmen mit Daten von Bürgerinnen und Bürgern zu füttern. Es stünden datenschutzfreundliche Alternativen wie ein aktueller Internetauftritt, Newsletter oder soziale Netzwerke wie der Kurznachrichtendienst Mastodon zur Verfügung. Die Datenschutzbeauftragte habe Verständnis dafür, dass die Staatskanzlei Öffentlichkeitsarbeit mache, jedoch solle dies nicht über eine Plattform passieren, die die Daten von Nutzern sammelt.

Facebooks Geschäftsmodell

Hundert wies darauf hin, dass Facebooks Geschäftsmodell das Datensammeln sei. Das Unternehmen könne maßgeschneiderte, personalisierte Werbung schalten, da es über die gesammelten Daten verfüge.

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