Drastische Vereinfachung von Mieterstrom durch das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende und den virtuellen Summenzähler

Die Einhundert Energie GmbH, ein Mieterstromdienstleister, erwartet durch das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende (GNDEW) und den virtuellen Summenzähler konkrete Kosteneinsparungen bei der Umsetzung von Projekten und forciert das Wachstum im Mieterstrommarkt.

Virtueller Summenzähler verbessert Wirtschaftlichkeit von Mieterstromprojekten

Der virtuelle Summenzähler wird nun dem physischen Summenzähler gleichgestellt. Im Gegensatz zum physischen Summenzähler, der bisher in der Regel installiert werden musste, können nun intelligente Messsysteme (Smart Meter) eingesetzt werden, um die Photovoltaik (PV)-Stromerzeugung und den Stromverbrauch der Nutzer innerhalb einer Liegenschaft digital zu erfassen und dann mittels Software zu aggregieren. Bislang war es aufgrund komplexer Regelungen schwierig, dieses Modell flächendeckend in Deutschland durchzusetzen. Mit dem neuen Gesetz wird der virtuelle Summenzähler beim Einbau intelligenter Messsysteme nun bundesweit möglich.

Kosteneinsparungen von 20 Prozent bei Material und Handwerkern

Da Stromerzeugung und -verbrauch am Netzanschluss durch die Gesetzesänderung nur noch virtuell gemessen werden müssen, entfallen Investitionen in teure Messtechnik und Handwerkerkapazitäten. Pro Netzanschluss können so rund 8.000 Euro eingespart werden – das sind rund 20 Prozent der Gesamtkosten pro Netzanschluss eines Mieterstromprojekts. PV-Mieterstromprojekte können so schneller, effizienter und kostengünstiger umgesetzt werden.

50 Prozent mehr Projekte realisierbar

Bisher waren Mieterstromprojekte in Bestandsquartieren aufgrund der hohen Kosten für einen physischen Summenzähler oft unwirtschaftlich. Durch die Kostenersparnis mit dem virtuellen Summenzähler können nun mehr Projekte wirtschaftlich umgesetzt werden. Die Einhundert Energie GmbH setzt bereits Projekte mit virtuellen Summenzählern um und erwartet, dass durch die Gesetzesänderung der Anteil geeigneter Gebäude für Mieterstrom um 50 Prozent steigt.

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