Urteil zu mehrjährigen Haftstrafen
Das Dresdner Landgericht hat fünf Angeklagte wegen des Raubs aus dem Grünen Gewölbe zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt. Ein Angeklagter wurde freigesprochen. Das Urteil fiel milder aus, da ein Großteil der gestohlenen Juwelen zurückgegeben wurde.
Kritik der Polizeigewerkschaft
Die Polizeigewerkschaft kritisiert das Urteil des Dresdner Landgerichts zum Raub aus dem Grünen Gewölbe. Sie bemängelt, dass die Strafen zu milde ausgefallen seien und kein abschreckendes Signal an potenzielle Täter senden würden. Die Gewerkschaft fordert eine härtere Bestrafung von Straftätern, insbesondere bei schweren Verbrechen wie dem Raub aus dem Grünen Gewölbe.
Zurückgabe gestohlener Juwelen
Ein Großteil der gestohlenen Juwelen aus dem Grünen Gewölbe wurde zurückgegeben, was zu einer milderen Strafe für die Angeklagten führte. Die Polizei hatte zuvor eine Belohnung für Hinweise zur Wiederbeschaffung der gestohlenen Kunstwerke ausgesetzt.
Freispruch eines Angeklagten
Ein Angeklagter wurde vom Dresdner Landgericht freigesprochen. Die Beweislage reichte nicht aus, um seine Beteiligung an dem Raub aus dem Grünen Gewölbe zweifelsfrei nachzuweisen.