Wirecard-Investoren haben noch einen Monat Zeit für Prozessfinanzierung und Entschädigungsforderung bei EY

Die Wirecard-Investoren haben bis zum 15.06.2023 Zeit, um Maßnahmen zu ergreifen und ihre Verluste zurückzufordern, ohne zusätzliches Kostenrisiko. Die Klage kann nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) angemeldet werden, was den effektivsten Weg darstellt, um zu klären, ob EY seine Pflichten bei der Abschlussprüfung verletzt hat und somit für die Verluste der Wirecard-Anleger haftet.

Teilnahme am KapMuG-Verfahren

Die Teilnahme am KapMuG-Verfahren gibt den Anlegern das Recht, an einer möglichen Vergleichsvereinbarung beteiligt zu werden, die sich daraus ergibt. Bei solchen Streitigkeiten werden nach dem Musterverfahrensgesetz Tatsachen- und Rechtsfragen, die bei mindestens zehn Schadensersatzansprüchen von erheblicher Bedeutung sind, gebündelt entschieden. Dies soll sowohl die Arbeitsbelastung der Gerichte minimieren als auch den geschädigten Anlegern die spätere Durchsetzung ihrer Ansprüche erleichtern. Es bietet auch eine kostengünstige Möglichkeit, rechtsverbindlich zu klären, ob EY ein vorsätzliches Fehlverhalten vorgeworfen werden kann.

Prozessfinanzierung und Registrierung

Um in dem genannten KapMuG-Verfahren Ansprüche anzumelden, müssen sich die Anleger anwaltlich vertreten lassen. Um sicherzustellen, dass keine zusätzlichen Kosten entstehen, besteht die Möglichkeit, eine Prozessfinanzierung in Anspruch zu nehmen. LitFin, einer der größten europäischen Prozessfinanzierer, ermöglicht es geschädigten Anlegern, sich vorab zu besten Konditionen an dem Verfahren zu beteiligen. Für Anleger, die einen Finanzierungsvertrag mit LitFin abgeschlossen und Pinsent Masons als Rechtspartner bevollmächtigt haben, ist die Registrierung und rechtliche Vertretung im KapMuG-Verfahren gewährleistet. Alle von LitFin finanzierten Teilnehmer tragen während des gesamten Klageverfahrens, sowohl vor Gericht als auch bei Vergleichsverhandlungen, kein Prozesskostenrisiko, da LitFin alle Gerichts-, Anwalts- und Sachverständigenkosten übernimmt. Im Erfolgsfall wird lediglich eine prozentuale Erfolgsprovision von den erzielten Einnahmen erhoben.

Sanktionen gegen EY

Die Abschlussprüferaufsichtsbehörde (APAS) hat nach dem aufwändigsten Verfahren ihrer Geschichte schwere Sanktionen gegen EY verhängt. EY Deutschland wurde in den nächsten 2 Jahren die Erteilung neuer Mandate untersagt und es wurden Geldbußen gegen fünf Wirtschaftsprüfer sowie gegen das Unternehmen selbst verhängt. APAS sehe es als erwiesen an, dass EY und die verantwortlichen Mitarbeiter ihre Berufspflichten verletzt haben, teilte die Behörde am 03.04.2023 mit. EY Deutschland war für die Prüfung der gefälschten Jahresabschlüsse des Aschheimer Unternehmens von 2016 bis 2018 verantwortlich.

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