BGH verhandelt zu Bildern in Datenbank für „NS-Raubgut“

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am Donnerstag über die Frage, ob ein Kunstwerk einen Makel hat, wenn es in einer Datenbank für potenzielles „NS-Raubgut“ auftaucht und Teil einer Interpol-Fahndung ist. Der Fall bezieht sich auf das Gemälde „Kalabrische Küste“ des Malers Andreas Achenbach (1815-1910), das einem Kunstsammler gehört. Ein jüdischer Kunsthändler hatte das Gemälde 1937 an eine Privatperson verkauft, bevor er nach Kanada auswanderte. Der Kläger erwarb das Bild 1999 in London.

Die Lost-Art-Datenbank

Die Lost-Art-Datenbank wird von einer Stiftung mit Sitz in Magdeburg betrieben und dokumentiert Kulturgüter, die insbesondere jüdischen Eigentümern unter den Nationalsozialisten entzogen wurden oder für die ein solcher Verlust nicht auszuschließen ist. Frühere Eigentümer oder deren Erben sollen mit heutigen Besitzern zusammengeführt und beim Finden einer gerechten und fairen Lösung über den Verbleib des Kulturgutes unterstützt werden.

Der Fall vor dem BGH

Der Kläger zog vor Gericht, weil er sich in seinem Eigentum beeinträchtigt sieht. Die Treuhänder eines kanadischen Trusts, der den Nachlass des Kunsthändlers verwaltet, hatten eine Suchmeldung für das Gemälde auf der Internetseite der Lost-Art-Datenbank veröffentlicht. Im Rahmen einer Ausstellung des Gemäldes in Baden-Baden erfuhr der Kläger sowohl von der Suchmeldung als auch von einer in Kanada veranlassten Fahndung nach dem Gemälde durch Interpol. Der Kläger möchte, dass sein Eigentum nicht weiter bemäkelt wird, weil Stern das Bild möglicherweise unter Verfolgungsdruck der Nazis verkauft hatte. Sollte er vor dem BGH mit seinem Antrag auf Unterlassen scheitern, möchte er zumindest, dass die Treuhänder das Löschen der Suchmeldung in der Lost-Art-Datenbank beantragen müssen.

Stellungnahme der Stiftung

Das Deutsche Zentrum Kulturgutverluste ist nicht Partei in dem Streit und die Stiftung äußerte sich nicht dazu. Eine Sprecherin teilte jedoch mit, dass es schon in der Vergangenheit Verfahren um Datenbank-Einträge gegeben habe. „Wenn diese zwischen Dritten stattfinden, erfahren wir jedoch nicht zwangsläufig davon.“

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