Verbrauchertäuschung mit vermeintlicher „Klimaneutralität“: Deutsche Umwelthilfe erzielt Erfolg gegen Beiersdorf und gegen Drogeriemarktkette dm

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in dieser Woche zwei erfolgreiche Gerichtsverhandlungen gegen Beiersdorf und die Drogeriemarktkette dm geführt. Grund dafür waren abgemahnte Werbeversprechen bezüglich angeblicher „Klimaneutralität“ und „CO2-Neutralisierung“.

Erfolg vor dem Landgericht Hamburg: Beiersdorf AG unterzeichnet Unterlassungserklärung

Die Beiersdorf AG hat vor dem Landgericht Hamburg eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgegeben und sich zu mehr Transparenz bei der Bewerbung ihrer Produkte verpflichtet. Durch Internetlinks und/oder QR-Codes soll in Zukunft unmittelbar auf diejenigen Seiten verwiesen werden, die Auskunft über die zur Kompensation verwendeten Projekte geben.

Erfolg auch vor dem Landgericht Karlsruhe: dm kündigt Unterlassungserklärung an

Auch die Drogeriemarktkette dm hat vor dem Landgericht Karlsruhe angekündigt, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung wegen der Nutzung des Begriffs „klimaneutral“ abzugeben. Die DUH hatte in dem Verfahren unter Beweis gestellt, dass ein in Peru zur Erzielung der angeblichen Klimakompensation genutztes Waldschutzprojekt nicht den Erfolg erbringt, der mit einer echten Klimakompensation verbunden sein muss. Der Rechtsstreit wird auch zu der mittlerweile durch dm auf circa 100 Produkten genutzten Aussage, diese Produkte seien „umweltneutral“, geführt.

DUH setzt sich gegen Verbrauchertäuschung ein

Die DUH setzt sich mit ihren Klagen gegen irreführende Klimaneutralitätsversprechen für den Verbraucherschutz ein. Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der DUH, betont, dass die Klagen Wirkung zeigen. Beiersdorf muss bis Ende August seine Produktlabels ändern und sicherstellen, dass Verbraucherinnen und Verbraucher umfänglich über die für die Klimakompensation verwendeten Projekte informiert werden. Die Drogeriemarktkette dm will zukünftig komplett auf das Klimaneutralitätsversprechen verzichten.

Entscheidung am 19. Juli 2023

Sofern dm nicht auch zu der Aussage „umweltneutral“ bis Ende Juni eine Unterlassungserklärung abgibt, wird das Gericht am 19. Juli 2023 eine Entscheidung verkünden.

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