Früherer Präsident des NRW-Verfassungsgerichtshofs hält alle Mitglieder der „Letzten Generation“ für Teil einer kriminellen Vereinigung

Michael Bertrams, der ehemalige Präsident des Verfassungsgerichtshofs für Nordrhein-Westfalen, hat in einem Artikel im „Kölner Stadt-Anzeiger“ erklärt, dass alle Klima-Aktivisten der „Letzten Generation“ Teil einer kriminellen Vereinigung seien. Bertrams begründet dies damit, dass ihre Aktionen, die auf die Begehung von Straftaten abzielen und eine erhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit darstellen, die Voraussetzungen des Strafgesetzbuchs erfüllen.

Bertrams‘ Argumentation

Bertrams betont, dass es falsch sei, diese Bewertung nur auf eine Gruppe besonders aktiver Mitglieder „an vorderster Front“ innerhalb der Letzten Generation zu beschränken. Jedes Mitglied unterstütze allein durch seine Zugehörigkeit die von der Gruppe verübten Straftaten und identifiziere sich mit diesen. Deshalb sei jedes Mitglied der Letzten Generation als Teil einer kriminellen Vereinigung zu betrachten.

Reaktion auf den „Klimabeschluss“

Bertrams weist darauf hin, dass der „Klimabeschluss“ des Bundesverfassungsgerichts, der die Politik im Interesse der nachfolgenden Generationen zur Reduzierung der Treibhausgas-Emissionen verpflichtet, sich an den Gesetzgeber richte und die Letzte Generation nicht legitimiere, Straftaten zu Lasten Dritter zu begehen. Auch das politische Fernziel Klimaschutz, das von den Aktivisten „mit hohem moralischem Anspruch“ verfolgt werde, rechtfertige keine Straftaten.

Strafrecht privilegiert keine motivierten Straftaten

Bertrams betont, dass das Strafrecht weder moralisch noch politisch motivierte Straftaten privilegiere. Solche Motive könnten allenfalls später in der Strafzumessung berücksichtigt werden.

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