Kommentar zum Urteil gegen Lina E.: Drastisch und skandalös

Das Oberlandesgericht Dresden hat Lina E. zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Sie wurde wegen Angriffen auf Rechtsextreme sowie wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung schuldig gesprochen. Auch ihre Mitangeklagten erhielten Freiheitsstrafen.

Zweifel an der Arbeit der Bundesanwaltschaft

Im Prozess wurden grundlegende Zweifel an der Arbeit der Bundesanwaltschaft laut. Falsche Interpretationen, widersprüchliche Aussagen und fehlende Beweise prägten das Verfahren. Es gab lediglich ein Konvolut an Indizien, die als Belege für die Täterschaft von Lina E. angeführt wurden: uneindeutige DNA-Spuren oder ein Foto vom Tatort bei Lina E. Auch der Kronzeuge Johannes Domhöver konnte nichts Substanzielles beitragen, obwohl er doch selbst Mitglied der „kriminellen Vereinigung“ gewesen sein soll.

Politisch motiviertes Vorgehen der Dresdner Justiz?

Die Verteidigung beschreibt das Vorgehen der Dresdner Justiz als politisch motiviert. Es handelt sich um ein Gesinnungsurteil, das ein Exempel gegen (militanten) Antifaschismus statuieren soll – während zurzeit knapp 600 Rechtsextreme mit Haftbefehl gesucht werden.

Das Urteil gegen Lina E. wird als drastisch und skandalös bezeichnet. Der Senat um Richter Hans Schlüter-Staats fällte ein Urteil auf der Basis von Indizien sowie haltlosen Aussagen militanter Neonazis und eines dubiosen Kronzeugen. Es raubt den Antifaschist*innen mehrere Lebensjahre.

Selbst die Staatsanwaltschaft gab zu, „nicht den einen erdrückenden Beweis“ zu haben. Für sie war es „die Gesamtschau“, die die Vorwürfe erhärtete.

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