Abschiebung von Clan-Mitgliedern?: Senatorin zurückhaltend

Senatorin bewertet Vorschlag des Bundesinnenministeriums zurückhaltend

Der Vorschlag des Bundesinnenministeriums zur Abschiebung nicht verurteilter Mitglieder krimineller Clans wird von Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD) zurückhaltend bewertet. Eine Sprecherin von Spranger teilte mit, dass die bloße Zugehörigkeit zu einer Familie kein Entscheidungskriterium sein könne. In einem Rechtsstaat müsse es immer um das individuell zurechenbare Verhalten gehen. Das Diskussionspapier des Bundesinnenministeriums beziehe sich jedoch auf die „Angehörigkeit“ zu einer kriminellen Vereinigung nach dem Strafgesetzbuch, also auf eine „Mitgliedschaft“ und nicht auf Verwandtschaftsverhältnisse.

Widerstand gegen den Vorschlag bei den Grünen

Der Vorschlag zur Abschiebung von Clan-Mitgliedern, der von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) aufgenommen wurde, stößt beim Koalitionspartner Grüne auf Widerstand. Die Innenpolitikerin Irene Mihalic betonte, dass außerhalb des Rechtsstaats stehende Regelungen niemals zur Debatte stünden. Dies gelte auch für Maßnahmen, die nicht strafrechtlich verurteilte Verwandte von Kriminellen genauso behandeln wie Kriminelle.

Ministeriums-Diskussionspapier sieht Ausweisung bei krimineller Vereinigung vor

Ein Diskussionspapier des Bundesinnenministeriums sieht vor, dass eine Ausweisung bereits möglich sein soll, wenn Tatsachen die Schlussfolgerung rechtfertigen, dass jemand Teil einer kriminellen Vereinigung war oder ist. Eine Abschiebung setze jedoch einen klaren Bezug zu kriminellen Aktivitäten voraus, so ein Ministeriumssprecher. Eine Familienzugehörigkeit allein reiche nicht aus.

Schwierigkeiten bei der Abschiebung in Berlin

In Berlin haben besonders die jüngeren Mitglieder arabischstämmiger Clans oft die deutsche Staatsangehörigkeit. Ein Teil der älteren Mitglieder ist hingegen staatenlos und kann deswegen oft nicht abgeschoben werden.

Aktuelle Regelung zum Ausreisegewahrsam

Laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ gibt es derzeit eine Regelung zum Ausreisegewahrsam, die es ermöglicht, Personen inhaftiert zu halten, um ihre Abschiebung vorzubereiten. Diese Regelung soll jedoch laut dem Diskussionsentwurf des Ministeriums erweitert werden.

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