Parteien wollen Verfassung ändern: Unterschiedliche Punkte

Wahlalter

Die regierungstragenden Ampel-Fraktionen (SPD, Grüne, FDP) in Rheinland-Pfalz möchten das Wahlalter für Kommunal- und Landtagswahlen von 18 auf 16 Jahre senken. Die CDU hat sich bisher gegen diese Änderung ausgesprochen. Landtagspräsident Hendrik Hering appelliert nun erneut an die Union, dieser Änderung zuzustimmen. Er verweist auf das unterschiedliche Wahlalter für die Europawahl (ab 16) und die Kommunalwahlen (ab 18). Inzwischen erlauben auch andere Bundesländer, darunter solche mit CDU-Beteiligung, die Wahl von 16- und 17-Jährigen in den Kommunalparlamenten.

Weitere Änderungswünsche

Die CDU-Landtagsfraktion zeigt Gesprächsbereitschaft bei den beiden anderen im Koalitionsvertrag festgelegten Änderungswünschen. Es geht dabei um die Streichung des Begriffs „Rasse“ aus dem Verfassungstext und die Aufnahme von Klimaschutz als Staatsziel. Die CDU hat außerdem acht eigene Vorschläge zur Verfassungsänderung, die sie für zustimmungsfähig hält. Sie plädiert für ein transparentes Verfahren unter Einbeziehung von Sachverständigen und betont, dass Verfassungsänderungen eine Ausnahme bleiben sollten.

Weitere Parteien

Auch die kleineren Oppositionsparteien AfD und Freie Wähler haben Änderungswünsche zur Landesverfassung. Allerdings sind ihnen die Vorschläge der CDU nicht bekannt.

Staatsziele

Die CDU hält die Aufnahme des Klimaschutzes als Staatsziel für nicht ausreichend und schlägt nach hessischem Vorbild die Aufnahme eines allgemeinen Nachhaltigkeitsprinzips vor.

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