Kashmir-Thema bei der UN-Generalversammlung

Pakistan fordert Friedensgespräche

Bei der UN-Generalversammlung am Freitag brachte Pakistan das Thema Kashmir zur Sprache und forderte Indien auf, Friedensgespräche zu beginnen. Premierminister Shehbaz Sharif äußerte, dass Neu-Delhi in eine massive Aufrüstung seiner militärischen Fähigkeiten investiere, die hauptsächlich gegen Islamabad gerichtet seien.

Reaktion auf indische Aggression

Sharif betonte: „Ich möchte unmissverständlich klarstellen, dass Pakistan auf jede indische Aggression entschieden reagieren wird. Um einen dauerhaften Frieden zu sichern, muss Indien die einseitigen und illegalen Maßnahmen, die seit dem 5. August 2019 ergriffen wurden, rückgängig machen und in einen Dialog zur friedlichen Lösung des Jammu- und Kashmir-Konflikts eintreten, gemäß den Resolutionen des UN-Sicherheitsrates und den Wünschen des kaschmirischen Volkes.“

Vorwürfe gegen Indien

Er beschuldigte Indien zudem, pakistanische Vorschläge für eine gegenseitige strategische Zurückhaltung gedankenlos zurückgewiesen zu haben. Die indische Führung habe häufig gedroht, die Kontrolllinie zu überschreiten und Azad Kashmir zu übernehmen. In Bezug auf die Aufhebung von Artikel 370 warf Sharif Indien vor, seit dem 5. August 2019 einseitige illegale Schritte eingeleitet zu haben.

Indiens Position

Indien hat nach dem Anschlag von Pulwama im Jahr 2019 klargestellt, dass es an normalen bilateralen Beziehungen zu Pakistan interessiert ist, und betont, dass es notwendig sei, ein Umfeld zu schaffen, das frei von Terrorismus und Feindseligkeiten ist. Zudem hat Indien wiederholt Bedenken hinsichtlich der Unterstützung Pakistans für grenzüberschreitenden Terrorismus geäußert und betont, dass Terror und Gespräche nicht miteinander vereinbar seien.

Indien wird reagieren

Indien hat auf verschiedenen internationalen Foren Beweise für die Unterstützung terroristischer Gruppen durch Pakistan vorgelegt. Indien wird nun das Recht haben, auf die Ansprache Pakistans bei der UN-Generalversammlung zu reagieren.

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