DRV zur Verschiebung des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes

Verschiebung auf 2026

Der Deutsche Raiffeisenverband (DRV) hat die Entscheidung, das Inkrafttreten des Tierhaltungskennzeichnungsgesetzes auf den 1. März 2026 zu verschieben, positiv aufgenommen. Laut Dr. Christian Weseloh, Geschäftsführer des DRV, wäre eine Umsetzung zum 1. August 2025 nicht durchführbar gewesen. Derzeit verfügen weniger als 50 Prozent der Schweinemastbetriebe über eine gültige Kennnummer, und viele Bundesländer sind noch nicht bereit für die erforderlichen bürokratischen Schritte.

Notwendigkeit einer Reform

Für den DRV ist die Verschiebung jedoch nur ein erster Schritt. Weseloh betont die Notwendigkeit einer umfassenden und praxistauglichen Reform, die im Koalitionsvertrag festgehalten ist. Eine Weiterentwicklung im Sinne der Borchert-Kommission wird gefordert. Geplante zusätzliche Registrierungs- und Nachweispflichten sollten gestrichen werden, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren.

Einbindung privater Initiativen

Weseloh hebt hervor, dass bereits bestehende privatwirtschaftliche Initiativen wie die Initiative Tierwohl und die Haltungsform-Kennzeichnung des Handels den Verbrauchern wertvolle Orientierung bieten. Diese Systeme sind transparent und werden von den Verbrauchern akzeptiert.

Downgrading und Wettbewerbsfähigkeit

Ein weiterer wichtiger Punkt für Weseloh ist die Möglichkeit des Downgradings. Er argumentiert, dass es für Unternehmen wichtig sei, ihre Produkte bestmöglich zu vermarkten, und dass bürokratische Hürden in diesem Bereich überflüssig sind. Zudem fordert er, dass deutsche Produkte nicht benachteiligt werden dürfen, während ausländische Waren von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen sind.

Über den DRV

Der DRV vertritt die Interessen genossenschaftlich orientierter Unternehmen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Mit 1.656 Mitgliedsunternehmen und rund 114.000 Beschäftigten erwirtschaften sie einen Umsatz von 82,8 Milliarden Euro in der Erzeugung, dem Handel und der Verarbeitung von pflanzlichen und tierischen Produkten. Die Mitglieder der Genossenschaften sind Landwirte, Gärtner und Winzer.

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