Gericht prüft Klage von Altkanzler Schröder gegen Bundestag

Einleitung

Am Donnerstag hat das Verwaltungsgericht Berlin die Klage des ehemaligen Bundeskanzlers Gerhard Schröder gegen den Bundestag geprüft. Schröder klagt gegen den Entzug eines Teils seiner Sonderrechte und fordert die Rückgabe seines Büros im Bundestag. Das Gericht will noch am selben Tag ein Urteil sprechen.

Grund der Klage

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hatte im Mai 2022 beschlossen, Schröders Büro im Bundestag stillzulegen. Die Begründung lautete, dass der Altkanzler keine Verpflichtungen mehr im Zusammenhang mit seiner früheren Tätigkeit wahrnehme. Schröders Anwälte bestreiten dies und verweisen darauf, dass er noch „massenhaft Bürgeranfragen“ erhalte. Zudem hätten alle bisherigen Amtsinhaber ein Büro auf Lebenszeit erhalten, unabhängig davon, ob und wie lange sie fortwirkende Aufgaben aus ihrem Amt wahrgenommen hätten.

Streitpunkt

Im Mittelpunkt des Streits steht die Frage, ob Schröder einen Anspruch auf ein Büro im Bundestag hat.

Reaktion der Anwälte

Schröders Anwalt Ralph Heiermann betonte, dass die Entscheidung des Bundestags-Ausschusses rechtswidrig sei, da Schröder vor der Entscheidung keine Möglichkeit gehabt habe, sich dazu zu äußern. Sein Kollege Michael Nagel erklärte, dass Schröder den Fall eigentlich nicht vor Gericht bringen wollte, aber keine andere Möglichkeit gesehen habe.

Urteil

Das Verwaltungsgericht Berlin will noch am selben Tag ein Urteil sprechen.

Hintergrund

Gerhard Schröder war von 1998 bis 2005 Bundeskanzler und von 1999 bis 2004 Parteivorsitzender der SPD. Er stand wegen seiner Verbindungen zu Russland und dem russischen Präsidenten Wladimir Putin massiv in der Kritik, auch in der eigenen Partei. Nach dem russischen Angriff auf die Ukraine hatten mehrere seiner Mitarbeiter ihre Posten aufgegeben.

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