BZÄK fordert Korrekturen des EU-Kommissions-Vorschlags für den Europäischen Gesundheitsdatenraum

Am 18. Europatag der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) in Berlin wurde über den geplanten Europäischen Gesundheitsdatenraum (European Health Space/EHDS) diskutiert. Vertreterinnen und Vertreter des Deutschen Bundestags, des Bundesgesundheitsministeriums, der Wissenschaft sowie von Verbänden der Heilberufe und der Medizintechnologie kamen zusammen, um die Auswirkungen des EHDS auf die Angehörigen der Heilberufe und die Patientinnen und Patienten zu erörtern.

Kritikpunkte des BZÄK

BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz betonte in seiner Begrüßung, dass der EHDS ein wichtiger Schritt in Richtung Digitalisierung der Gesundheitssysteme sei. Allerdings forderte er auch, dass der EHDS die Prinzipien der informationellen Selbstbestimmung, des Datenschutzes und der Datensicherheit wahren müsse. Gleiches gelte für das Arztgeheimnis.

Benz warnte davor, dass durch den EHDS keine Mehrarbeit in den sowieso überlasteten Praxen entstehen dürfe, da Personal extrem knapp sei. Mehrkosten müssten zudem vollumfänglich erstattet werden, um die Wettbewerbsfähigkeit um Fachpersonal nicht zu gefährden.

Benz sprach sich wegen der hohen Sensibilität von Gesundheitsdaten dafür aus, die angestrebte sekundäre Nutzung der Gesundheitsdaten nur unter klaren Bedingungen und zum Zwecke einer gemeinwohlorientierten Forschung zuzulassen.

Hintergrund

Im Mai 2022 hat die EU-Kommission ihren EHDS-Vorschlag vorgelegt, der sich aktuell im Gesetzgebungsprozess befindet. Ziel des EHDS, der bis 2025 einsatzbereit sein soll, ist es, die nationalen Gesundheitssysteme der EU-Mitgliedstaaten auf Grundlage interoperabler Austauschformate miteinander digital zu verbinden, um einen sicheren und effizienten Transfer von Gesundheitsdaten wie Patientenkurzakten, Rezepten, Laborergebnissen, Röntgenbildern und Impfnachweisen zu ermöglichen.

Der EHDS soll Aspekte der primären und sekundären Nutzung von Gesundheitsdaten in der EU regeln. Neben einer verbesserten Versorgung von Patientinnen und Patienten erhofft man sich vom EHDS einen Innovationsschub in den Bereichen Gesundheitsforschung, Gesundheitswesen und Biowissenschaften.

Die BZÄK fordert Korrekturen des EU-Kommissions-Vorschlags, um den Europäischen Gesundheitsdatenraum behutsam auszugestalten und die Prinzipien der informationellen Selbstbestimmung, des Datenschutzes und der Datensicherheit zu wahren.

Weitere Informationen zum Programm des 18. Europatags der BZÄK finden Sie hier: https://www.bzaek.de/fileadmin/PDFs/eu/europatag_23_programm.pdf

Fotos der Veranstaltung sind auf Nachfrage erhältlich über: presse@bzaek.de

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