Schornsteinfeger überprüfen Heizanlagen
Schornsteinfeger sind nicht nur für das Kehren von Kaminen zuständig, sondern auch für die Überprüfung der Heizanlagen. Die geplanten neuen Umweltauflagen sorgen bei Hamburger Hauseigentümern für schlechte Stimmung. Werden Schornsteinfeger zu „Heizungssheriffs“?
Nur wenige Heizungsanlagen müssen ausgetauscht werden
Laut der Schornsteinfeger-Innung müssen nur wenige der 110.000 Hamburger Heizungsanlagen ausgetauscht werden. Lediglich 1,4 Prozent der Ölheizungen und 0,35 Prozent der Gasheizungen sind von der Austauschpflicht betroffen, die nach dem Ende 2020 in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetz gilt. Die meisten Heizungen sind bereits mit Niedertemperatur- oder Brennwertkesseln ausgestattet und unterliegen somit nicht der Austauschpflicht.
Verunsicherung durch geplante Änderungen am Gebäudeenergiegesetz
Die Bundesregierung plant, das Gebäudeenergiegesetz zu ändern, sodass ab Anfang 2024 möglichst jede neu eingebaute Heizung zu mindestens 65 Prozent mit Öko-Energie betrieben werden soll. Dies verunsichert auch die Hamburger Hauseigentümer, da der Einbau einer Wärmepumpe zwischen 35.000 und 50.000 Euro kosten kann. Hinzu kommt eventuell eine energetische Sanierung des Hauses, ohne die eine Wärmepumpe nicht wirtschaftlich betrieben werden kann. Dies führt zu einer negativen Grundstimmung unter den Hamburger Hauseigentümern, insbesondere im Einfamilienhausbereich.
Pflichten der Schornsteinfeger
Die Schornsteinfeger haben die Pflicht, die Eigentümer auf Betriebsverbote hinzuweisen und Fristen zum Austausch der Anlagen zu setzen. Bei Nichtbeachtung müssen sie die Bezirksämter unterrichten, die Bußgelder bis zu 50.000 Euro erlassen oder direkt einen Handwerker beauftragen können, auf Kosten des Eigentümers.