Staatsanwaltschaft beschlagnahmt elektronische Geräte von Kardinal Woelki
Die Staatsanwaltschaft Köln hat im Rahmen ihrer Durchsuchungen im Erzbistum Köln das Handy und den Laptop von Kardinal Rainer Woelki beschlagnahmt. Dies wurde vom zuständigen Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn bestätigt. Die Maßnahme erfolgte im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens gegen den Kardinal wegen des Verdachts auf Meineid.
Interesse an Korrespondenzen und E-Mail-Verzeichnissen
Bei der Durchsuchung der Diensträume des Erzbistums interessierten sich die Ermittler insbesondere für die Korrespondenzen und E-Mail-Verzeichnisse von Kardinal Woelki, seinem Generalvikar Guido Assmann sowie von dessen Vorgängern. Auch das Funktionspostfach des erzbischöflichen Hauses wurde durchsucht. Die Büroleiterin von Kardinal Woelki und ihre Korrespondenzen wurden hingegen nicht in die Durchsuchung einbezogen.
Möglichkeit der Rekonstruktion gelöschter Schriftwechsel
Die von den Ermittlern beschlagnahmten Daten ermöglichen laut Informationen des „Kölner Stadt-Anzeiger“ auch die Rekonstruktion von möglicherweise gelöschten Schriftwechseln. Es wird betont, dass dabei keine Daten verloren gehen.
Beschlagnahme des „Vorlasses“ von Woelki
Besonders brisant ist die Beschlagnahme des sogenannten „Vorlasses“ von Kardinal Woelki im Archiv des Erzbistums. Dabei handelt es sich um private Unterlagen, die bereits zu Lebzeiten des Kardinals dem Archiv zur Aufbewahrung übergeben wurden.
Strafanzeige wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses
Der Anwalt von Kardinal Woelki, Björn Gercke, hat eine Strafanzeige wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses gestellt. Hintergrund ist die Anwesenheit von Journalisten während der Durchsuchung. Es wird vermutet, dass der Termin an die Medien weitergegeben wurde, was unzulässig und strafbar wäre. Die Strafanzeige wurde bei der Kölner Staatsanwaltschaft eingereicht.