Neue globale Steuerkonvention zur Bekämpfung von aggressiver Steuervermeidung

138 Länder planen Unterzeichnung der globalen Steuerkonvention

Eine globale Steuerkonvention zur Bekämpfung von aggressiver Steuervermeidung durch die Top 100 multinationalen Unternehmen, insbesondere Tech-Giganten, wird voraussichtlich bis Ende des Jahres von bis zu 138 Ländern unterzeichnet werden. Die Umsetzung soll im Jahr 2025 erfolgen, so David Bradbury, stellvertretender Direktor des Zentrums für Steuerpolitik und Verwaltung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). Eine separate, aber damit verbundene Rahmenvereinbarung zur Durchsetzung eines globalen Mindeststeuersatzes von 15% für Unternehmen wird ebenfalls finalisiert.

Die beiden Elemente der vorgeschlagenen Steuerreform

Bradbury erklärte in einem Interview nach den Diskussionen der G20-Führer zu diesem Thema am Samstag, dass die beiden Elemente der vorgeschlagenen Steuerreform – Säule eins, die Besteuerungsrechte an Länder wie Indien vergibt, in denen die Dienstleistungen von im Ausland ansässigen multinationalen Unternehmen (MNCs) konsumiert werden, und Säule zwei, die einen globalen Mindeststeuersatz für Unternehmen vorschreibt – als separate Maßnahmen umgesetzt werden könnten.

Fortschritte bei der globalen Steuerreform

Die G20-Führer haben erklärt, dass bedeutende Fortschritte bei der globalen Steuerreform erzielt wurden. Bradbury berichtete, dass ein bedeutender Meilenstein vom inklusiven Rahmenwerk für die Bekämpfung der Gewinnverlagerung und Gewinnkürzung (BEPS) erreicht wurde. Das inklusive Rahmenwerk hat 143 Mitglieder. Von diesen haben 138 Länder einer Ergebniserklärung zugestimmt, die in mehrfacher Hinsicht bedeutend ist. Die BEPS-Arbeit ist nun Teil der sogenannten Zwei-Säulen-Lösung. Säule eins beinhaltet die Umverteilung von Besteuerungsrechten an Marktjurisdiktionen in Bezug auf die größten und profitabelsten Unternehmen der Welt, einschließlich digitaler Unternehmen. Im Rahmen dieser Arbeit hat das inklusive Rahmenwerk für BEPS eine multilaterale Konvention entwickelt, die für eine konsistente Umsetzung und die erforderlichen Änderungen der bilateralen Steuerbehandlung zwischen Ländern sorgt.

Fortgeschrittene Verhandlungen über globalen Mindeststeuersatz

Parallel dazu werden fortgeschrittene Verhandlungen über einen globalen Mindeststeuersatz von 15% für Unternehmen geführt. Dieser Mindeststeuersatz soll sicherstellen, dass Unternehmen ihren gerechten Anteil an Steuern zahlen, unabhängig von ihrer Standortwahl. Die Verhandlungen über die Umsetzung dieses Mindeststeuersatzes sind eng mit der globalen Steuerreform verbunden und sollen in Kürze abgeschlossen werden.

Ausblick

Die Unterzeichnung der globalen Steuerkonvention durch eine große Anzahl von Ländern zeigt das Engagement der internationalen Gemeinschaft im Kampf gegen aggressive Steuervermeidung. Die Umsetzung der vorgeschlagenen Maßnahmen wird voraussichtlich ab 2025 erfolgen und eine gerechtere Verteilung der Besteuerungsrechte sowie einen Mindeststeuersatz für Unternehmen gewährleisten. Dieser Schritt könnte erhebliche Auswirkungen auf die Steuerpraktiken multinationaler Unternehmen haben und zu einer gerechteren Besteuerung auf globaler Ebene führen.

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