RWE weigert sich zu zahlen
RWE Power hat angekündigt, dass das Unternehmen nicht bereit ist, für das Rheinwasser zu bezahlen, welches ab dem Jahr 2030 zur Flutung der Tagebaue Hambach und Garzweiler benötigt wird. Ein Unternehmenssprecher erklärte, dass das Wasser nicht verbraucht, sondern aus ökologischen Gründen umgeleitet werde.
Umweltminister widerspricht
Umweltminister Oliver Krischer hat auf die Aussagen von RWE reagiert und betont, dass jede Wasserentnahme gesetzlich entgeltpflichtig ist. Dies gilt auch für die Entnahme von Rheinwasser zur Befüllung der Restseen.
BUND fordert Zahlung
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) äußerte sich kritisch zu RWE’s Position. Der NRW-Geschäftsleiter Dirk Jansen forderte, dass das Unternehmen ohne Ausnahme zur Zahlung eines Wasserentnahmeentgelts verpflichtet werden sollte. Laut Jansen könnte dies jährlich etwa 17 Millionen Euro einbringen, die für den Gewässerschutz in der Region verwendet werden könnten.
Politische Unterstützung für Forderungen
Auch René Schneider, umweltpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion, unterstützt die Forderung nach einer Zahlung von RWE. Er betont, dass das Unternehmen über Jahre hinweg vom Braunkohle-Abbau profitiert hat und nun auch für die Folgekosten wie die Wasserentnahme aufkommen müsse. Antje Grothus von den Grünen schließt sich dieser Meinung an und fordert, dass RWE den Zustand des Grundwassers vor dem Bergbau wiederherstellen sollte.
Gesetzliche Grundlagen
Nach dem Wasserentnahmeentgeltgesetz NRW (WasEG) erhebt das Land üblicherweise eine Gebühr von fünf Cent pro Kubikmeter für das Entnehmen und Ableiten von Wasser aus oberirdischen Gewässern. Die Einnahmen sollen unter anderem für die Renaturierung von Fließgewässern verwendet werden.
Zusammenfassung der Positionen
Die Diskussion um die Wasserentnahme für die Flutung der Tagebaue zeigt die unterschiedlichen Positionen zwischen RWE, dem BUND und der Politik. Während RWE sich gegen eine Zahlung wehrt, bestehen Umweltverbände und Politiker auf der Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen und der Verantwortung des Unternehmens für die ökologischen Folgen des Bergbaus.