Wiederaufnahme des Verfahrens
Das Landgericht Bremen hatte ursprünglich das Verfahren gegen den Pastor Olaf Latzel vorübergehend eingestellt. Dennoch sind die Ermittlungen der Bremischen Evangelischen Kirche noch nicht abgeschlossen. Ein Sprecher der Kirche gab bekannt, dass das Disziplinarverfahren nun erneut in Gang gesetzt wird.
Hintergrund der Vorwürfe
Die Entscheidung zur Wiederaufnahme der Untersuchung wurde einstimmig vom Kirchenausschuss getroffen. Der Pastor der St. Martini-Gemeinde in Bremen hatte sich im Oktober 2019 während eines Eheseminars negativ über Homosexualität und Gender geäußert. Diese Äußerungen, für die er sich später entschuldigte, wurden als Audiodatei veröffentlicht.
Rechtslage und Konsequenzen
Nach mehreren Verhandlungen hatte das Landgericht Bremen das Verfahren wegen Volksverhetzung Ende August vorläufig eingestellt. Der Pastor wurde verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten eine Geldauflage in Höhe von 5.000 Euro an den Bremer Verein Rat&Tat-Zentrum für queeres Leben zu zahlen.
Stellungnahme der Kirche
Die Bremische Evangelische Kirche hat sich wiederholt von den Äußerungen des Pastors distanziert und ihn zeitweise suspendiert. Aktuell darf Olaf Latzel unter bestimmten Auflagen predigen. Der Sprecher der Kirche informierte, dass mit einem längeren Verfahren zu rechnen sei.