Überhöhte Mieten und Mietpreisbremse
Der Immobilienkonzern Heimstaden hat in Berlin in zahlreichen Fällen Mieten gesenkt, nachdem festgestellt wurde, dass die zuvor geforderten Preise überhöht waren. Dies wurde häufig mit einer Ausnahmeregelung in der Mietpreisbremse begründet, die sich jedoch als unrechtmäßig herausstellte.
Ergebnisse der Verbraucherportal-Analyse
Eine Auswertung des Verbraucherportals „Conny.de“ zeigt, dass Heimstaden in vielen Fällen sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich Mietsenkungen zugestimmt hat. „Conny.de“ ist spezialisiert auf die Vertretung von Mietern in rechtlichen Auseinandersetzungen, insbesondere im Zusammenhang mit der Mietpreisbremse.
Streitpunkt: Umfassende Modernisierung
Ein zentraler Streitpunkt in den Auseinandersetzungen war die Frage, ob die Wohnungen vor der Neuvermietung „umfassend modernisiert“ wurden. Bei einer solchen Modernisierung gilt eine Ausnahmeregelung, die es Vermietern ermöglicht, die Miete wie bei Neubauwohnungen festzulegen. Geschäftsführer Daniel Halmer von „Conny.de“ erklärt, dass Heimstaden häufig mit dieser Modernisierung argumentiert, jedoch in den meisten Fällen nicht erfolgreich ist.
Kriterien für die Ausnahmeregelung
Die Ausnahmeregelung unterliegt klaren Kriterien hinsichtlich der Höhe der Investitionen und des erreichten Standards. In der Mehrheit der Fälle konnte „Conny.de“ Mietsenkungen von durchschnittlich 300 bis 400 Euro pro Monat durchsetzen.
Hinweise auf unzureichende Modernisierungen
Bereits vor einigen Jahren erhielt die Unternehmensführung von Heimstaden Hinweise von Fachanwälten, dass die Kriterien für eine „Neuvermietung nach umfassender Modernisierung“ häufig nicht erfüllt wurden.
Standpunkt von Heimstaden
Ein Unternehmenssprecher von Heimstaden Deutschland betont, dass das Unternehmen alle relevanten Gesetze einhalte und die Regeln der Mietpreisbremse respektiere. Er weist darauf hin, dass nicht nur die Investitionskosten, sondern auch die Qualität der modernisierten Wohnungen berücksichtigt werden müssen.